Laufende Geschäftstätigkeit

Die Gesellschaft hat für das Geschäftsjahr 2010 bzw. 2009 einen Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von 1.368 MIO US $ bzw. 1.339 MIO US $ generiert. Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit wird beeinflusst durch die Rentabilität des Geschäfts der Gesellschaft, die Entwicklung ihres Nettoumlaufvermögens, insbesondere des Forderungs­bestands, und des Cash Flows aufgrund verschiedener Einzelsachverhalte (insbesondere Zahlungen aufgrund von nicht anerkannten steuerlichen Abzügen und Rechtsstreitigkeiten). Der Anstieg des Cash Flow des Jahres 2010 im Vergleich zu dem Cash Flow des Jahres 2009 ergab sich im Wesentlichen aus Verbesserungen des Netto­umlaufvermögens, inklusive gesunkener Lagerbestände, sowie einem gestiegenen Ergebnis. Diese Steigerungen wurden teilweise ausgeglichen durch höhere Ertragsteuerzahlungen. Zusätzlich entwickelten sich die Forderungslaufzeiten im Jahr 2010 im Vergleich zu 2009 ungünstig.

Die Rentabilität des Geschäfts der Gesellschaft hängt wesentlich von den Erstattungssätzen ab. Etwa 75% der Umsätze der Gesellschaft entfallen auf Dialysebehandlungen, wobei ein erheblicher Anteil entweder von staatlichen Gesundheitsorganisationen oder von privaten Versicherungs­gesellschaften erstattet wird. Im Geschäftsjahr 2010 resultierten etwa 32% des Konzernumsatzes aus den Erstattungen von staatlichen US-Gesundheitsprogrammen wie Medicare und Medicaid. Gesetzesänderungen können sowohl die Erstattungssätze für einen erheblichen Teil der von der Gesellschaft erbrachten Dienstleistungen als auch den Umfang der Leistungen betreffen. Eine Senkung der Erstattungssätze oder eine Verringerung des Leistungsumfangs könnte wesentliche negative Auswirkungen auf das Geschäft, die Finanzlage und das operative Ergebnis der Gesellschaft haben und damit auf die Fähigkeit der Gesellschaft, Cash Flow zu erzeugen. In der Vergangenheit blieben die Erstattungssätze für Dialyse­behandlungen im Allgemeinen stabil und die Gesellschaft erwartet dies nach der Einführung des neuen Pauschalvergütungssystems (PVS) in den USA im Jahr 2011 für die Behandlung von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz auch in den späteren Jahren. Das umfasst auch den Ausgleich von ungünstigen Änderungen der Erstattungssätze in gewissen Ländern durch günstige Änderungen in anderen Ländern siehe „Überblick“.

Das Nettoumlaufvermögen betrug zum 31. Dezember 2010 1.363 MIO US $, eine Verringerung gegenüber 2.118 MIO US $ zum 31. Dezember 2009. Die Hauptursache bestand in der Umgliederung der genusschein­ähnlichen Wertpapiere in kurzfristige Verbindlichkeiten, dem Anstieg der kurzfristigen Darlehen aus dem Forderungsverkaufsprogramm, dem Anstieg der Rückstellungen und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sowie dem Anstieg von übernommenen kurzfristigen Schulden im Rahmen von Akquisitionen, teilweise ausgeglichen durch einen Anstieg sowohl der flüssigen Mittel, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als auch der sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte. Da die genussscheinähnlichen Wertpapiere der Gesellschaft am 15. Juni 2011 fällig werden, wurden im 2. Quartal 2010 626 MIO US $ in die kurzfristigen Verbindlichkeiten umgegliedert. Zum 31. Dezember 2009 erfolgte der Ausweis mit 656 MIO US $ unter den langfristigen Verbindlichkeiten. Das Verhältnis von Umlaufvermögen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten betrug zum 31. Dezember 2010 1,4.

Im Fokus der Finanzierungsaktivitäten der Gesellschaft steht die Vereinheitlichung des Ranges der Finanzierungsinstrumente und die Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeiten der Finanzierungen. Außerdem ist in den nächsten Jahren die Beibehaltung von ausreichendem finanziellem Spielraum beabsichtigt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr erfolgten langfristige Finanzierungen durch die Ausgabe einer vorrangigen Anleihe mit einem Nominalbetrag von 250 MIO € sowie durch die Erweiterung und Verlängerung der Kreditvereinbarung 2006. Mit den nur teilweise genutzten Kreditlinien sowie dem kürzlich erneuerten und von 650 MIO US $ auf 700 MIO US $ erhöhten Rahmen des Forderungsverkaufsprogramms verfügt die Gesellschaft über ausreichende finanzielle Ressourcen. Durch die Erlangung von zusätzlichen Finanzierungen wie zum Beispiel durch die Ausgabe von Anleihen in Höhe von 1.050 MIO US $ am 3. Februar 2011 ( siehe „Finanzierungstätigkeit“), soll der finanzielle Spielraum auch weiterhin aufrechterhalten werden. Hierbei wird eine Zielgröße von zugesicherten und nicht genutzten Kreditfazilitäten von mindestens 300 MIO US $ bis 500 MIO US $ angestrebt.

Der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hängt auch von der Einziehung der Forderungen ab. Kunden und staatliche Einrichtungen haben im Allgemeinen unterschiedliche Forderungslaufzeiten. Eine Verlängerung dieser Forderungslaufzeiten könnte einen wesentlichen negativen Effekt auf die Fähigkeit der Gesellschaft zur Generierung von Cash Flow haben. Des Weiteren könnte die Gesellschaft bei der Durchsetzung und Einziehung der Forderungen auf Schwierigkeiten mit den Rechtssystemen einiger Länder stoßen. Der Forderungsbestand zum 31. Dezember 2010 bzw. 31. Dezember 2009 entsprach nach Wertberichtigungen etwa 76 bzw. 72 Nettotagesumsätzen.

Die folgende Tabelle stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Forderungslaufzeiten nach operativen Segmenten dar:

ENTWICKLUNG DER FORDERUNGSLAUFZEITEN


in Tagen,
zum 31. Dezember
 
       
 
2010
2009
Nordamerika 54 52
International 116 110

GESAMT

76 72

Die Forderungslaufzeiten (DSO) im Segment Nordamerika entwickelten sich zwischen dem 31. Dezember 2009 und dem 31. Dezember 2010 auf anhaltend niedrigem Niveau. Die Erhöhung der Forderungslaufzeiten im Segment International spiegelt im Wesentlichen durchschnittliche Zahlungsverzögerungen bei staatlichen und privaten Stellen vor allem in Europa wider, die von der weltweiten Finanzmarktkrise betroffen sind. Da die Gesellschaft einen Großteil ihrer Erstattungen von staatlichen Gesundheitsorganisationen und privaten Versicherungsgesellschaften erhält, geht sie davon aus, dass die meisten ihrer Forderungen einbringlich sind, wenn auch in unmittelbarer Zukunft möglicherweise im Segment International langsamer, insbesondere in den weiterhin am stärksten von der globalen Finanzmarktkrise betroffenen Ländern. Zins- und Ertragsteuerzahlungen haben ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf den Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Die Gesellschaft geht für 2011 von einem leichten Anstieg der DSO im Segment Nordamerika aus. Der Grund für den Anstieg liegt in der Einführung des PVS für die Behandlung von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz zum 1. Januar 2011 aufgrund des Koordinationsbedarfs des Versicherungsschutzes zwischen der US-amerikanischen Bundesregierung und den Regierungen der Bundesstaaten.

Die Gesellschaft hat mehrere steuerliche und andere Sachverhalte identifiziert, die ihren Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit in unmittelbarer Zukunft wie folgt beeinflussen werden oder beeinflussen könnten:

Die Gesellschaft hat gegen die Versagung der Abzugsfähigkeit der von der Fresenius Medical Care Holdings, Inc. (FMCH) in den Steuererklärungen für Vorjahre der FMCH geltend gemachten zivilrechtlichen Vergleichszahlungen durch den Internal Revenue Service (IRS) Anträge auf Erstattung eingereicht. Aufgrund der von der Gesellschaft mit dem IRS geschlossenen Vergleichsvereinbarung hat die Gesellschaft im September 2008 eine Teilerstattung in Höhe von 37 MIO US $, einschließlich Zinsen erhalten und sich das Recht bewahrt, die Erstattung aller anderen nicht anerkannten Abzüge auf dem Klagewege vor den US-Gerichten weiter zu verfolgen. Am 22. Dezember 2008 hat die Gesellschaft in dem Verfahren Fresenius Medical Care Holdings, Inc. vs. United States bei dem US-Bezirksgericht für den Bezirk von Massachusetts eine Klage auf vollständige Erstattung eingereicht. Am 24. Juni 2010 lehnte das Gericht den Antrag von FMCH auf ein Urteil im beschleunigten Verfahren ab und der Rechtsstreit wird vor Gericht weitergeführt.

Die Gesellschaft hat im Steuerjahr 1997 eine Abschreibung auf den Buchwert einer ihrer Tochtergesellschaften vorgenommen, deren steuerliche Anerkennung als Aufwand im Jahr 2003 im Rahmen der für die Jahre 1996 und 1997 durchgeführten Betriebsprüfung versagt wurde. Die Gesellschaft hat vor dem zuständigen deutschen Finanzgericht Klage erhoben, um die Entscheidung der Finanzbehörde anzufechten. Im Januar 2011 wurde ein Vergleich mit den Steuerbehörden erzielt, wonach die endgültige Veranlagung, Schätzungen zur Folge, günstiger ausfällt als der bisher berücksichtigte Steuervorteil. Der voraussichtlich zusätzliche Steuerertrag aus diesem Sachverhalt wird in 2011 erfasst.

Die steuerliche Betriebsprüfung der FMCH durch den IRS für die Jahre 2002 bis 2006 wurde nunmehr abgeschlossen. Der IRS hat die Abzugsfähigkeit für konzerninternes genussrechts­ähnliches Kapital in diesem Prüfungszeitraum nicht anerkannt. Die Gesellschaft hat gegen die Nichtanerkennung der Abzüge Einspruch eingelegt und wird alle Rechtsmittel nutzen. Ein nachteiliger Ausgang bezüglich der Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit für konzerninternes genussrechtsähnliches Kapital könnte erhebliche negative Auswirkungen auf das Ergebnis sowie die Finanzlage der Gesellschaft haben. Zusätzlich schlug die IRS weitere Anpassungen vor, welche im Konzernabschluss Berücksichtigung fanden.

Die Gesellschaft unterliegt derzeit und in der Zukunft steuerlichen Betriebsprüfungen in den USA, in Deutschland sowie in weiteren Ländern. Die Gesellschaft hat im Zusammenhang mit einigen dieser Betriebsprüfungen, einschließlich der vorstehend beschriebenen, Mitteilungen über nachteilige Anpassungen und Nichtanerkennungen erhalten. Die Gesellschaft hat unter anderem Einsprüche gegen diese Festsetzungen eingelegt. Wenn die Einwände und Einsprüche der Gesellschaft nicht erfolgreich sein sollten, könnte die Gesellschaft gezwungen sein, zusätzliche Steuerzahlungen zu leisten, einschließlich Zahlungen an US-bundesstaatliche Behörden, die das Ergebnis der Anpassungen unserer Steuererklärungen in den USA sind. Im Hinblick auf andere mögliche Anpassungen und Versagungen in steuerlichen Angelegenheiten, die gegenwärtig untersucht werden und für die nur vorläufige Vereinbarungen getroffen wurden, wird nicht erwartet, dass eine nachteilige Entscheidung wesentliche Auswirkungen auf die Ertragslage der Gesellschaft haben könnte. Die Gesellschaft ist gegenwärtig nicht in der Lage, den Zeitpunkt für diese potenziellen Steuernachzahlungen zu bestimmen.

Am 2. April 2001 beantragten die W.R. Grace & Co. und einige ihrer Tochtergesellschaften die Reorganisation nach Chapter 11 des US-amerikanischen Konkursrechts (das Grace Chapter 11-Insolvenzverfahren). Die Vergleichsvereinbarung mit den Asbest-Gläubigerausschüssen im Namen der W.R. Grace & Co.-Konkursmasse siehe Anmerkung 18 sieht nach der stattgefundenen Genehmigung der Vergleichsvereinbarung durch das US-Bezirksgericht und der den Vergleich einschließenden Bestätigung des Sanierungsplans der W.R. Grace eine von der Gesellschaft zu leistende Zahlung in Höhe von 115 MIO US $ vor. Am 31. Januar 2011 genehmigte das US-Konkursgericht den Sanierungsplan von W.R. Grace & Co. einschließlich der Vergleichsvereinbarung und empfahl dem US-Bezirksgericht die Genehmigung des Plans. Die Rückstellung, die im Jahr 2001 zur Abdeckung der Verpflichtungen der Gesellschaft aus mit dem Zusammenschluss von 1996 verbundenen Rechtsangelegenheiten gebucht wurde, beinhaltet die Zahlung von 115 MIO US $. Die Zahlungsverpflichtung ist unverzinslich.

Sollten die oben dargestellten potenziellen Steuernachzahlungen und die Vergleichszahlung für das Grace Chapter 11-Verfahren gleichzeitig fällig werden, könnte sich dies in der entsprechenden Berichtsperiode wesentlich negativ auf den Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit auswirken. Die Gesellschaft erwartet jedoch, dass der Cash Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit und, wenn notwendig, die Kreditvereinbarung sowie andere Liquiditätsquellen zur Erfüllung aller derartigen Verpflichtungen bei deren Fälligkeit ausreichen.

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