Informationen über Directors‘ Dealings und Aktienbesitz

Nach § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie weitere Mitarbeiter, die Führungsaufgaben wahrnehmen, verpflichtet, das Unternehmen über den Erwerb oder den Verkauf von Aktien der Fresenius Medical Care und sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu informieren, wenn das Volumen von 5.000 € innerhalb eines Jahres überschritten wird. Während des Geschäftsjahres 2010 sind uns insgesamt sieben Meldungen nach § 15a WpHG zugegangen, die wir entsprechend den Regelungen auf unseren Internetseiten unter www.fmc-ag.de im Bereich Investor Relations/Corporate Governance/ Wertpapiergeschäfte/Meldung nach § 15a WpHG veröffentlicht haben und auch im „Jährlichen Dokument“ unter www.fmc-ag.de im Bereich Investor Relations/Corporate Governance/§ 10 Wertpapierprospektgesetz 2010 darlegen.

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