05.5

Anmerkungen zum Konzernabschluss

19. FINANZINSTRUMENTE

Im September 2006 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) den Standard Nr. 157, Fair Value Measurements (FAS 157). Der Standard etabliert ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung des Fair Values (Marktwert) und erweitert die Offenlegungsvorschriften über die Marktwert- Bewertung. FAS 157 ist erstmals für Geschäftsjahre und deren Zwischenabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Die am 12. Februar 2008 veröffentlichte FASB Staff Position Nr. 157-2 (FSP 157-2) sieht eine Verschiebung der Anwendung dieses Standards für nicht-finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden für Konzernabschlüsse bis zum Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 15. November 2008 und den dazugehörigen unterjährigen Abschlüssen vor. Ausgenommen sind Vermögensgegenstände und Schulden, die regelmäßig (mindestens jährlich) innerhalb des Konzernabschlusses mit dem Zeitwert bewertet bzw. ausgewiesen werden.

FAS 157 führt eine dreistufige Hierarchie ein, nach der die Daten, die für die Marktwertermittlung herangezogen werden, eingeordnet werden. Level-1 umfasst demnach beobachtbare Daten wie z. B. quotierte Marktpreise auf aktiven Märkten. Level-2 werden alle am Markt direkt oder indirekt beobachtbaren Preisdaten zugeordnet, die nicht quotierte Marktpreise in aktiven Märkten darstellen. Level-3 stellen alle nicht-beobachtbaren Werte dar, für die keine oder nur wenige Marktdaten zur Verfügung stehen und die deshalb die Entwicklung von unternehmenseigenen Annahmen erforderlich machen.

Die Gesellschaft wendet diesen Standard seit dem 1. Januar 2008 an, mit Ausnahme der Abschnitte, die durch FSP 157-2 geregelt werden.

In der folgenden Tabelle sind die Buchwerte sowie die Marktwerte der Finanzinstrumente des Konzerns zum 31. Dezember dargestellt:

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Tabelle 05.5.36 BUCHWERT UND MARKTWERT DER FINANZINSTRUMENTE
in Tsd. US-$ 2008 2007
  Buchwert Marktwert Buchwert Marktwert
         
Nicht-Derivative Finanzinstrumente        
Aktiva        
Flüssige Mittel
221.584
221.584
244.690
244.690
Forderungen
2.176.316
2.176.316
2.026.865
2.026.865
         
Passiva        
Kurzfristige Verbindlichkeiten
605.260
605.260
530.968
530.968
Langfristige Verbindlichkeiten
(ohne EURO-Schuldscheindarlehen und vorrangiger Anleihe)
3.641.697
3.641.697
3.302.840
3.302.840
Genussscheinähnliche Wertpapiere
640.696
626.241
1.333.782
1.364.188
Euro-Schuldscheindarlehen
278.340
276.154
294.420
292.466
Vorrangige Anleihe
492.456
465.625
491.569
496.035
         
Derivative Finanzinstrumente1        
Aktiva        
Fremdwährungskontrakte
53.631
53.631
19.485
19.485
Dollar-Zins-Swaps
62
62
         
Passiva        
Fremdwährungskontrakte
(39.595)
(39.595)
(5.849)
(5.849)
Dollar-Zins-Swaps
(148.946)
(148.946)
(40.797)
(40.797)
Yen-Zins-Swaps
(9)
(9)
(32)
(32)
         
1 Zum 31. Dezember 2008 erfolgte die Bewertung von Derivaten der Gesellschaft basierend auf signifikanten sonstigen beobachtbaren Werten (Level 2) in Übereinstimmung mit der Marktwert-Hierarchie des FAS 157.

Die Buchwerte der Tabelle sind Bestanteil der angezeigten Bilanzposition, mit Ausnahme der Derivativen Finanzinstrumente. Die Derivativen Finanzinstrumente sind Bestanteil der Bilanzposition „Sonstige Aktiva“ bzw. „Sonstige Passiva“.

Im Folgenden werden die wesentlichen Methoden und Annahmen erläutert, die bei der Ermittlung der Marktwerte von Finanzinstrumenten angewendet werden:

Flüssige Mittel werden zu ihrem Nominalwert angesetzt, der dem Marktwert entspricht.

Kurzfristige Finanzinstrumente wie Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige Darlehen werden mit dem Buchwert angesetzt, der aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente eine angemessene Schätzung des Marktwerts darstellt.

Der Marktwert der Anleihen und der genussscheinähnlichen Wertpapiere basiert auf Marktpreisen und Marktquotierungen am Bilanzstichtag. Der Marktwert von anderen festverzinslichen Finanzverbindlichkeiten, für die keine Kursnotierungen verfügbar sind, ergibt sich als Barwert der entsprechenden zukünftigen Zahlungsströme. Für die Ermittlung dieser Barwerte werden die am Bilanzstichtag gültigen Zinssätze und Kreditmargen der Gesellschaft berücksichtigt.

Bei Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung entsprechen die Buchwerte den Marktwerten, da die Zinssätze für diese Verbindlichkeiten in der Regel alle drei Monate an die jeweils geltenden Geldmarktkonditionen angepasst werden.

Die Gesellschaft verwendet Zinsswaps und Devisentermingeschäfte, die bei der erstmaligen Bilanzierung und in Folge zum Marktwert bewertet werden. Bei Zinsswaps erfolgt die Bewertung durch Abzinsung der zukünftigen Zahlungsströme auf Basis der am Bilanzstichtag für die Restlaufzeit der Kontrakte geltenden Marktzinssätze. Für die Ermittlung der Marktwerte von Devisentermingeschäften wird der kontrahierte Terminkurs mit dem Terminkurs des Bilanzstichtags für die Restlaufzeit des jeweiligen Kontraktes verglichen. Der daraus resultierende Wert wird unter Berücksichtigung aktueller Marktzinssätze der entsprechenden Währung auf den Bilanzstichtag diskontiert.

Gemäß FAS 157 hat die Gesellschaft bei der Marktwert-Ermittlung von Derivaten Kreditrisiken einzubeziehen. Entsprechend diesen Anforderungen ist das eigene Kreditrisiko in die Ermittlung der Marktwert der als Verbindlichkeiten bilanzierten Zinsswaps eingeflossen. Bei der Bewertung der passivierten Devisentermingeschäfte hat der Fresenius-Konzern jedoch aufgrund relativ kurzer Restlaufzeiten eigene Kreditrisiken nicht in die Ermittlung der Marktwerte mit einbezogen. Für die Bewertung der als Vermögensgegenstände bilanzierten Derivate wurde das Kreditrisiko der Vertragspartner vernachlässigt, da es sich generell um Banken handelt, deren Bonitätseinstufung im Allgemeinen mindestens der Kategorie „A“ entspricht, deren Kreditrisiko als unwesentlich einzustufen ist.

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