05.5
Anmerkungen zum Konzernabschluss
16. ERTRAGSTEUERN
Das Ergebnis vor Ertragsteuern und vor Anteilen anderer Gesellschafter ist den folgenden geographischen Regionen zuzuordnen:
| Tabelle 05.5.29 | Zusammensetzung des Ergebnisses vor Ertragsteuern |
| in Tsd. US-$ | 2008 | 2007 |
|---|---|---|
| Deutschland | 372.174 |
281.633 |
| USA | 773.089 |
724.839 |
| Sonstige | 190.427 |
202.603 |
| GESAMT | 1.335.690 |
1.209.075 |
Die Steueraufwendungen (-erträge) für die Jahre 2008 und 2007 setzten sich wie folgt zusammen:
| Tabelle 05.5.30 | Zusammensetzung des Ertragsteueraufwandes (-ertrages) |
| in Tsd. US-$ | 2008 | 2007 |
|---|---|---|
| Laufende Steuern | ||
| Deutschland | 62.609 |
124.598 |
| USA | 211.889 |
283.350 |
| Sonstige | 77.134 |
75.534 |
| GESAMT | 351.632 |
483.482 |
| Laufende Steuern | ||
| Deutschland | 43.593 |
(11.377) |
| USA | 105.466 |
4.052 |
| Sonstige | (11.549) |
(10.505) |
137.510 |
(17.830) |
|
| GESAMT | 489.142 |
465.652 |
Infolge des im Jahr 2007 in Deutschland verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetzes 2008, reduziert sich der kombinierte Ertragsteuersatz der deutschen Gesellschaften für das Geschäftsjahr 2008. Im Wesentlichen wird die Reduzierung durch die Senkung des Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent in Verbindung mit Änderungen bei der Gewerbesteuer bedingt. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten, die ab dem Jahr 2008 realisiert werden, wurden im Vorjahr mit dem neuen Steuersatz umbewertet.
Im Geschäftsjahr 2007 unterlag die Gesellschaft in Deutschland einem Körperschaftssteuersatz von 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 % der Körperschaftsteuerbelastung.
Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand zum ausgewiesenen Steueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands erfolgt durch Anwendung des deutschen Körperschaftssteuersatzes (einschließlich Solidaritätszuschlag) zuzüglich des effektiven Gewerbesteuersatzes auf das Ergebnis vor Ertragsteuern und vor Anteilen anderer Gesellschafter. Der daraus resultierende kombinierte Ertragsteuersatz beträgt 29,58 % bzw. 38,47 % für das Geschäftsjahr 2008 bzw. 2007.
| Tabelle 05.5.31 | Überleitung vom erwarteten zum tatsächlichen Ertragsteueraufwand |
| in Tsd. US-$ | 2008 | 2007 |
|---|---|---|
| Erwarteter Steueraufwand | 395.097 |
465.131 |
| Steuerfreie Erträge | (49.309) |
(50.131) |
| Steuersatzunterschiede | 93.877 |
(5.434) |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 5.494 |
5.081 |
| Steuern für Vorjahre | 21.371 |
41.868 |
| Veränderungen von Wertberichtigungen | 4.168 |
3.627 |
| Änderungen des deutschen Ertragsteuersatzes | – |
(4.257) |
| Sonstiges | 18.444 |
9.767 |
| ERTRAGSTEUERN | 489.142 |
465.652 |
| EFFEKTIVER STEUERSATZ | 36,6 % |
38,5 % |
Der steuerliche Effekt aus zeitlichen Unterschieden, die zu aktiven und passiven latenten Steuern führen, ergibt sich zum 31. Dezember 2008 und 2007 wie folgt:
| Tabelle 05.5.32 | Bilanzierte aktive und passive latente Steuern nach Sachverhalten |
| in Tsd. US-$ | 2008 | 2007 | |
|---|---|---|---|
| Aktive latente Steuern | |||
| Forderungen, insbesondere aufgrund von Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen |
37.431 |
37.572 |
|
| Vorräte, insbesondere aufgrund steuerlich zusätzlich zu aktivierender Kosten und unterschiedlicher Wertberichtigung |
35.029 |
42.301 |
|
| Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände sowie sonstige Vermögens- gegenstände insbesondere aufgrund von Unterschieden bei der Abschreibung |
41.103 |
50.829 |
|
| Rückstellungen und Wertberichtigungen für Bilanzierungszwecke, gegenwärtig steuerlich nicht absetzbar |
305.898 |
320.518 |
|
| Kumulierte steuerliche Vorträge für Verluste, anrechenbare Steuerguthaben und Zinsen |
79.389 |
64.792 |
|
| Derivative Finanzinstrumente | 67.800 |
22.260 |
|
| Personalaufwand aus Aktienoptionen | 17.405 |
11.213 |
|
| Sonstige | 10.679 |
11.497 |
|
| AKTIVE LATENTE STEUERN (BRUTTO) | 594.734 |
560.983 |
|
| Abzüglich: Wertberichtigung | (56.169) |
(51.326) |
|
| AKTIVE LATENTE STEUERN (NETTO) | 538.565 |
509.657 |
|
| Passive latente Steuern: | |||
| Forderungen | 11.015 |
13.630 |
|
| Vorräte, insbesondere aufgrund steuerlich abzugsfähiger Wertberichtigungen | 4.615 |
6.306 |
|
| Rückstellungen steuerlich absetzbar vor Berücksichtigung für Bilanzierungszwecke |
50.229 |
15.134 |
|
| Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände, insbesondere aufgrund von Unterschieden bei der Abschreibung |
432.367 |
400.408 |
|
| Derivative Finanzinstrumente | 11.830 |
14.636 | |
| Sonstiges | 66.532 |
20.587 |
|
| PASSIVE LATENTE STEUERN | 576.588 |
470.701 |
|
| GESAMTE PASSIVE LATENTE STEUERN (NETTO) | (38.023) |
38.956 |
|
Die Verlustvorträge stiegen um 4.843 US-$ im Jahr 2008 und um 10.095 US-$ im Jahr 2007.
Das Auslaufen der Vortragsfähigkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:
| Tabelle 05.5.33 | Vortragsfähigkeit bestehender Verlustvorträge in Tsd. US-$ |
| 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 und danach |
Unbegrenzt vortrags- fähig |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
27.304 |
4.604 |
9.155 |
19.503 |
17.879 |
9.640 |
13.485 |
13.632 |
12.158 |
30.477 |
95.984 |
253.821 |
Grundlage für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit, dass diese Posten in Zukunft tatsächlich realisierbar sind. Die Realisierung aktiver latenter Steuern hängt von der Erzielung eines steuerpflichtigen Gewinns in den Perioden ab, in denen sich die zeitlichen Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz umkehren. Hierbei werden die Umkehrung bestehender passiver latenter Steuern und der erwartete zukünftige steuerpflichtige Gewinn berücksichtigt. Ausgehend von dem steuerpflichtigen Gewinn früherer Jahre und dem zukünftig erwarteten steuerpflichtigen Gewinn für die Perioden, in denen die aktiven latenten Steuern zu Steuerentlastungen führen, hält es die Gesellschaft für wahrscheinlich, dass die zum 31. Dezember 2008 ausgewiesenen aktiven latenten Steuern genutzt werden können.
Die Gesellschaft berücksichtigt Ertragsteuern für Ergebnisse ausländischer verbundener Unternehmen, welche nicht reinvestiert werden. Zum 31. Dezember 2008 passivierte die Gesellschaft latente Steuern in Höhe von 8.600 US-$ auf Gewinne, welche voraussichtlich in 2009 und den folgenden Jahren ausgeschüttet werden. Gewinne bei ausländischen Tochtergesellschaften in Höhe von etwa 1.643.429 US-$ wurden nicht in die Berechnung einbezogen, weil diese Gewinne dauerhaft investiert bleiben sollen. Auf diese Gewinne könnten weitere Steuern anfallen, wenn sie entweder ausgeschüttet oder als ausgeschüttet betrachtet werden; die Berechnung solcher zusätzlichen Steuern wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden. Diese Steuern würden überwiegend aus ausländischer Quellensteuer auf Dividenden von ausländischen Tochtergesellschaften und die deutsche Einkommensteuer von ungefähr 1,5 Prozent auf alle Dividenden und Veräußerungsgewinne bestehen.
Die FMC-AG & Co. KGaA und ihre Tochtergesellschaften sind Gegenstand regelmäßiger steuerlicher Betriebsprüfungen in Deutschland und in den USA, sowie laufender steuerlicher Betriebsprüfungen in anderen Ländern. In Deutschland ist die Betriebsprüfung für die Jahre 1998 bis 2001 abgeschlossen. Die Gesellschaft hat, die sich aus der Betriebsprüfung ergebenden zusätzlichen Aufwendungen bilanziert und in der Folge alle offenen Beträge an die Finanzbehörden gezahlt. Derzeit findet die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2005 statt, die Jahre 2006, 2007 und 2008 sind steuerlich noch nicht geprüft.
Die Gesellschaft hat im Steuerjahr 1997 eine Abschreibung auf eine ihrer Tochtergesellschaften vorgenommen, die die deutschen Steuerbehörden im Rahmen ihrer steuerlichen Betriebsprüfung der Jahre 1996 und 1997 nicht anerkannt haben. Die Gesellschaft stimmt mit dieser Entscheidung nicht überein. Daher hat sie beim zuständigen deutschen Finanzgericht Klage gegen diese Entscheidung der Finanzbehörden erhoben. Ein nachteiliger Ausgang dieser Rechtsstreitigkeit könnte erhebliche negative Auswirkungen auf das operative Ergebnis der Gesellschaft für den entsprechenden Berichtszeitraum haben. Die hiermit im Zusammenhang stehenden unsicheren Steuervorteile sind Teil der nachfolgend dargestellten gesamten unsicheren Steuervorteile.
In den USA hat die Gesellschaft gegen die Versagung der Abzugsfähigkeit der zivilrechtlichen Vergleichszahlungen durch den Internal Revenue Service (IRS) in Vorjahressteuererklärungen der FMCH Anträge auf Erstattung eingereicht. Als Ergebnis einer Vergleichsvereinbarung mit dem IRS, welche den Einspruch der Gesellschaft gegen die Versagung der Abzugsfähigkeit von zivilrechtlichen Vergleichszahlungen, die im Zusammenhang mit dem Abschluss der Untersuchungen im Jahre 2000 an Initiatoren einer Klage nach dem Qui-tam-Verfahren geleistet wurden, beilegt, erhielt die Gesellschaft im September 2008 eine Erstattung in Höhe von 37.000 US-$ inklusive Zinsen. Mit dem Vergleich bleibt der Gesellschaft das Recht vorbehalten, vor den US-amerikanischen Bundesgerichten weiterhin das Ziel einer Erstattung für alle anderen versagten Abzüge zu verfolgen. Die aus diesen Abzügen resultierenden unsicheren Steuervorteile sind Teil der unten dargestellten gesamten unsicheren Steuervorteile.
Die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2002 bis 2004 ist abgeschlossen worden, und der IRS hat den Prüfungsbericht erstellt. Der Prüfungsbericht beinhaltet die Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit eines wesentlichen Betrages der in dem Prüfungszeitraum für konzerninternes genussrechtsähnliches Kapital gezahlten Vergütungen. Die Gesellschaft hat gegen die Nichtanerkennung der Abzüge Einspruch eingelegt und wird alle Rechtsmittel nutzen. Ein nachteiliger Ausgang hinsichtlich der angefochtenen Nichtanerkennung der Abzugsfähigkeit jeglicher Vergütungen für konzerninternes genussrechtsähnliches Kapital könnte erhebliche negative Auswirkungen auf den Cash Flow, die Ertragsteuern, den Jahresüberschuss sowie das Ergebnis je Aktie haben.
Derzeit findet die steuerliche Betriebsprüfung für die Jahre 2005 bis 2006 statt, für die Jahre 2007 und 2008 steht sie noch aus. Außerdem werden in einigen US-Bundesstaaten steuerliche Betriebsprüfungen durchgeführt, während in anderen US-Bundesstaaten die steuerliche Betriebsprüfung für verschiedene Jahre noch aussteht. Alle erwarteten Ergebnisse wurden im Konzernabschluss berücksichtigt.
Neben Deutschland und den USA finden weltweit länderspezifische steuerliche Betriebsprüfungen von Tochtergesellschaften der FMC-AG & Co. KGaA statt. Die Gesellschaft schätzt die Auswirkungen dieser steuerlichen Betriebsprüfungen auf den Konzernabschluss als nicht wesentlich ein.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anfangs- und Endwerte unsicherer Steuervorteile:
| Tabelle 05.5.34 | UNSICHERE STEUERVORTEILE (OHNE ZINSEN) |
| in Tsd. US-$ | 2008 | 2007 |
|---|---|---|
| 1. JANUAR | 354.050 |
302.552 |
| Anstieg unsicherer Steuervorteile Vorjahre | 24.074 |
29.236 |
| Rückgang unsicherer Steuervorteile Vorjahre | (36.334) |
(9.965) |
| Anstieg unsicherer Steuervorteile laufendes Jahr | 20.180 |
14.893 |
| Veränderung auf Grund von Einigung mit Finanzbehörden | (2.042) |
(2.960) |
| Währungsumrechnung | 19.399 |
20.294 |
| 31. DEZEMBER | 379.327 |
354.050 |
Zum 31. Dezember 2008 bestehende unsichere Steuervorteile in Höhe von 363.188 US-$ würden bei ihrem Ansatz den effektiven Steuersatz beeinflussen. Die Gesellschaft ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage, den Zeitpunkt oder die Größenordnung von Veränderungen der Position unsichere Steuervorteile zu prognostizieren.
Im Geschäftsjahr 2008 erfasste die Gesellschaft Aufwendungen in Höhe von 17.982 US-$ für Zinsen und sonstige Zuschläge. Zum 31. Dezember 2008 hatte die Gesellschaft Rückstellungen in Höhe von 101.178 US-$ für derartige Zinsen und sonstige Zuschläge gebildet.








