05.5
Anmerkungen zum Konzernabschluss
12. ANTEILE ANDERER GESELLSCHAFTER
Die Gesellschaft ist verpflichtet Optionen, die Minderheitsaktionäre an Tochtergesellschaften der Gesellschaft halten, zu erwerben. Diese Pflicht ist ein Bestandteil einer Put-Option. Die Put-Option ist ausübbar durch den Minderheitsaktionär. Bei Ausübung dieser Put-Optionen wäre die Gesellschaft dazu verpflichtet, die Anteile dieser anderen Gesellschafter bar zum aktuellen Zeitwert zu erwerben. Zum 31. Dezember 2008 betragen die Verpflichtungen im Rahmen der Put-Option etwa 112.000 US-$ wovon 53.000 US-$ ausübbar waren, weitere 15.000 US-$ sind innerhalb eines Jahres ausübbar. In den letzten drei Geschäftsjahren wurde eine Put-Option in Höhe von 7.000 US-$ ausgeübt.








