05.5

Anmerkungen zum Konzernabschluss

1. DIE GESELLSCHAFT, GRUNDLAGE DER DARSTELLUNG UND ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

DIE GESELLSCHAFT

Die Fresenius Medical Care Aktiengesellschaft & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („FMC-AG & Co. KGaA“ oder die „Gesellschaft“ – alle Synonyme beinhalten in Abhängigkeit vom Kontext auch die Tochtergesellschaften auf konsolidierter Basis) ist der weltweit führende integrierte Anbieter von Dialysedienstleistungen und Dialyseprodukten für die Behandlung von Patienten mit terminaler Niereninsuffizienz. Als vertikal integriertes Unternehmen bietet die Gesellschaft Dialysedienstleistungen in eigenen Kliniken oder Kliniken, die sie betreibt, an und versorgt diese mit einer weiten Produktpalette. Zusätzlich verkauft die Gesellschaft Dialyseprodukte an andere Dialysedienstleister. In den USA führt die Gesellschaft darüber hinaus klinische Labortests durch und bietet stationäre Dialysebehandlungen sowie andere Dienstleistungen im Rahmen von Verträgen mit Krankenhäusern an.

GRUNDLAGE DER DARSTELLUNG

Der beigefügte Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen, den „Generally Accepted Accounting Principles“ (US-GAAP), aufgestellt.

ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG

A) KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE UND KONSOLIDIERUNGSKREIS. Der Konzernabschluss umfasst alle Unternehmen, die unter der rechtlichen oder tatsächlichen Kontrolle der Gesellschaft stehen. Darüber hinaus bezieht die Gesellschaft Zweckgesellschaften (Variable Interest Entities (VIEs)) in den Konzernabschluss ein, wenn die Gesellschaft als Meistbegünstigter betrachtet wird. Anteile an assoziierten Unternehmen (Stimmrechtsanteile üblicherweise zwischen 20 % und 50 %) werden nach der Equity-Methode bilanziert. Die Anteile anderer Gesellschafter repräsentierten den Anteil konzernfremder Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen Kapital von Konzerngesellschaften. Alle wesentlichen konzerninternen Aufwendungen und Erträge sowie konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert.

Die Gesellschaft geht verschiedene Vereinbarungen mit bestimmten Dialysekliniken ein, die Management-Dienstleistungen, Finanzierungen und die Lieferung von Produkten umfassen. Da einige dieser Kliniken ein negatives Eigenkapital aufweisen und nicht in der Lage sind, sich selbst zu finanzieren, unterstützt die Gesellschaft ihre Geschäftstätigkeiten finanziell für mindestens sechs Jahre. Für die Finanzierung erhält die Gesellschaft keine Zinsen, jedoch hat die Gesellschaft einen Anspruch auf einen Anteil am Gewinn, sofern einer erwirtschaftet wird, sowie ein Vorkaufsrecht, sollten die Eigentümer das Geschäft oder die Vermögensgegenstände verkaufen. Diese Kliniken sind VIES, bei denen die Gesellschaft als Meistbegünstigte bestimmt wurde, und müssen daher voll konsolidiert werden. Sie erwirtschafteten im Jahr 2008 bzw. 2007 einen Umsatz von rund 88.508 US-$ bzw. 79.164 US-$. Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Vermögensgegenstände und Schulden der VIEs:

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Tabelle 05.5.1 BUCHWERTE VIEs
in Tsd. US-$  
   
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, netto
22.207
Sonstiges Umlaufvermögen
7.308
Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und sonstige Aktiva
6.466
Firmenwerte
13.992
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Rückstellungen und sonstige Verbindlichkeiten
(19.306)
Langfristige Darlehen an verbundene Unternehmen
(10.086)
Eigenkapital
(20.581)
   

B) FLÜSSIGE MITTEL. Die flüssigen Mittel enthalten Barmittel und kurzfristige, liquide Anlagen mit einer Fälligkeit von ursprünglich bis zu drei Monaten.

C) WERTBERICHTIGUNGEN AUF FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN. Die Schätzung der Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen für Dialysedienstleistungen basiert hauptsächlich auf dem Zahlungsverhalten in der Vergangenheit. Insbesondere die im Segment Nordamerika gebildeten Wertberichtigungen werden auf Basis des vergangenen Zahlungsverhaltens, der unterschiedlichen Vertragspartner sowie der Altersstruktur ermittelt. In gewissen Abständen werden die Forderungen auf Veränderungen im Zahlungsverhalten überprüft, um die Angemessenheit der Wertberichtigung sicherzustellen. Die Wertberichtigungen im Segment International sowie im Produktgeschäft werden auf Basis von Schätzungen anhand verschiedener Faktoren, einschließlich Altersstruktur, Vertragspartner und vergangenem Zahlungsverhalten ermittelt.

D) VORRÄTE. Die Vorräte werden entweder zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ermittelt (nach der Durchschnittskosten- bzw. Fifo-Methode) oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert angesetzt (siehe Anmerkung 4). In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen.

E) SACHANLAGEN. Die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungsund Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen bewertet (siehe Anmerkung 5). Wesentliche Verbesserungen der Vermögensgegenstände über ihren ursprünglichen Zustand hinaus werden aktiviert. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen, die nicht zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer führen, werden aufwandswirksam behandelt. Vermögensgegenstände, die aufgrund von Finanzierungsleasingverträgen zu bilanzieren sind, werden zum Barwert der zukünftigen Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingvertrags abzüglich kumulierter Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden nach der linearen Methode über die geschätzte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen, die für Gebäude und Einbauten zwischen 5 und 50 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 12 Jahre) und für technische Anlagen, Maschinen und Ausstattungen zwischen 3 und 15 Jahren (im gewogenen Durchschnitt 10 Jahre) liegt. Geleaste Geschäftsausstattung (Finanzierungsleasing) und Einbauten in gemieteten Räumen werden grundsätzlich linear über die geschätzte Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes oder, falls diese kürzer ist, über die Laufzeit des Mietvertrags abgeschrieben. Innerbetrieblich genutzte Plattform-Software, die in der von ihr zu unterstützenden Computeranlage integriert ist, wird als Sachanlagevermögen behandelt. Die 2008 und 2007 aktivierten Zinsen beliefen sich auf 8.723 US-$ bzw. 5.323 US-$.

F) IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE SOWIE FIRMENWERTE. Die Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworben wurden, wie zum Beispiel Verträge über Wettbewerbsverzichte, Technologie, Vertriebsrechte, Patente, Behandlungslizenzen, Lizenzen zur Fertigung, Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln, Markennamen, Managementverträge, Anwendersoftware, Akutdialyseverträge, Leasingverträge und Lizenzen, erfolgt getrennt vom Firmenwert (siehe Anmerkung 6).

Firmenwerte und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern jährlich und bei Eintritt bestimmter Ereignisse auch unterjährig auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hin überprüft. Als immaterielle Vermögensgegenstände mit unbegrenzter Nutzungsdauer weist die Gesellschaft Markennamen und bestimmte Managementverträge aus. Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden nach der linearen Methode über die jeweilige Restnutzungsdauer auf ihren Restwert abgeschrieben. Verträge über Wettbewerbsverzichte haben eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 8 Jahren. Für Technologie liegt die bestimmbare Nutzungsdauer bei 15 Jahren. Lizenzen zur Fertigung, Distribution und zum Verkauf von Arzneimitteln werden über eine durchschnittliche Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Die Vertriebs- und Produktionslizenzen für intravenös verabreichte Eisenpräparate in den USA werden über den vertraglich festgelegten Lizenzzeitraum von 10 Jahren anhand der jährlich geschätzten Absatzmenge des Lizenzproduktes abgeschrieben. Alle anderen immateriellen Vermögensgegenstände werden über ihre gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer von 6 Jahren abgeschrieben. Die gewichtete durchschnittliche Nutzungsdauer aller immateriellen Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer beträgt 8 Jahre. Immaterielle Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer werden bei Eintritt bestimmter Ereignisse auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf hin überprüft.

Zur Durchführung des jährlichen Impairmenttests von Firmenwerten hat die Gesellschaft einzelne Berichtseinheiten (Reporting Units) festgelegt und den Buchwert jeder Berichtseinheit durch Zuordnung der Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, einschließlich vorhandener Firmenwerte und immaterieller Vermögensgegenstände, bestimmt. In einem ersten Schritt des Impairmenttests vergleicht die Gesellschaft den Zeitwert jeder Berichtseinheit mit deren Buchwert. Der Zeitwert einer Berichtseinheit wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens ermittelt, basierend auf den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen (Cashflows) der Berichtseinheit.

Ist der Zeitwert der Berichtseinheit niedriger als der Buchwert, wird in einem zweiten Schritt der Zeitwert des Firmenwertes der Berichtseinheit mit dem Buchwert des Firmenwertes verglichen. Ist der Zeitwert des Firmenwertes niedriger als der Buchwert, wird die Differenz als außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt.

Um die Werthaltigkeit von einzeln abgrenzbaren immateriellen Vermögensgegenständen mit unbegrenzter Nutzungsdauer zu beurteilen, vergleicht die Gesellschaft die Zeitwerte der immateriellen Vermögensgegenstände mit ihren Buchwerten. Der beizulegende Zeitwert eines immateriellen Vermögensgegenstandes wird unter Anwendung eines Discounted-Cashflow-Verfahrens oder - sofern angemessen - anderer Methoden ermittelt.

G) FINANZINSTRUMENTE. Derivative Finanzinstrumente, im Wesentlichen Devisenterminkontrakte und Zinsswaps, werden als Vermögensgegenstände oder Verbindlichkeiten zum Marktwert in der Bilanz ausgewiesen (siehe Anmerkung 19). Die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente, die als Fair Value Hedges klassifiziert werden, und der dazugehörigen gesicherten Grundgeschäfte werden periodengerecht ergebniswirksam erfasst. Der effektive Teil der Marktwertveränderungen der als Cashflow Hedges klassifizierten Finanzinstrumente wird erfolgsneutral im Eigenkapital (Kumuliertes Übriges Comprehensive Income (Loss)) ausgewiesen. Der ineffektive Teil von Cashflow Hedges wird sofort ergebniswirksam gebucht.

H) FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG. Für Zwecke des vorliegenden Konzernabschlusses ist der US-Dollar die Berichtswährung. Grundsätzlich werden die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft und der nicht - U.S.-amerikanischen Tochtergesellschaften zum Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Aufwendungen und Erträge werden mit dem Durchschnittskurs umgerechnet. Währungsumrechnungsdifferenzen werden erfolgsneutral im Eigenkapital (Kumuliertes Übriges Comprehensive Income (Loss)) erfasst. Außerdem werden Währungsumrechnungsdifferenzen von bestimmten konzerninternen Fremdwährungsdarlehen, die als Anlage mit Eigenkapitalcharakter betrachtet werden, ebenfalls als Währungsumrechnungsdifferenz im Eigenkapital (Kumuliertes Übriges Comprehensive Income (Loss)) erfasst.

I) GRUNDSÄTZE DER UMSATZREALISIERUNG. Umsätze aus Dialysedienstleistungen werden in Höhe derjenigen Beträge realisiert, mit deren Erzielung auf Grund bestehender Erstattungsvereinbarungen mit Dritten gerechnet werden kann. Die Realisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht und die damit zusammenhängenden Produkte geliefert werden. Zu diesem Zeitpunkt ist der Erstatter zur Zahlung verpflichtet. Im Rahmen der Medicare- und Medicaid-Programme in Nordamerika sowie der Programme im Segment International, die andere staatliche Erstatter betreffen, erfolgt die Abrechnung auf Basis von im Vorfeld festgelegten Erstattungssätzen pro Behandlung, die sich aus gesetzlichen oder sonstigen Vereinbarungen ergeben. Die Abrechnung an die Mehrzahl der nicht - staatlichen Versicherungen erfolgt auf Basis von Standardvereinbarungen, wobei vertraglich vereinbarte Abzüge berücksichtigt werden, um die nach den Erstattungsvereinbarungen zu erwartenden Zahlungseingänge realistisch abzuschätzen.

Umsätze aus Produktlieferungen werden zu dem Zeitpunkt realisiert, in dem das wirtschaftliche Eigentum auf den Käufer übergeht, entweder zum Zeitpunkt der Lieferung, bei Annahme durch den Kunden oder zu einem anderen Zeitpunkt, der den Eigentumsübergang eindeutig definiert. Da die Rücksendung von Produkten untypisch ist, werden dafür vorab keine Wertberichtigungen gebildet. Falls eine Rücksendung von Waren erfolgt, werden die Umsätze, die Forderungen und die Aufwendungen zur Erzielung der Umsatzerlöse entsprechend vermindert. Die Umsatzerlöse sind abzüglich Skonti, Preisnachlässen und Rabatten ausgewiesen.

Ein kleinerer Teil der internationalen Produktumsätze wird auf Basis von Verträgen generiert, die dem Kunden, üblicherweise einer Gesundheitseinrichtung, das Recht gewähren, Geräte zu nutzen. Im selben Vertrag willigt der Kunde ein, die Verbrauchsmaterialien, die er für die Behandlung benötigt, zum Standardpreis zuzüglich eines Aufschlags zu kaufen. Die Gesellschaft realisiert keinen Umsatz für die Lieferung der Dialysegeräte, sondern der Umsatz zuzüglich eines Aufschlags für die Dialysegeräte wird beim Verkauf der Verbrauchsmaterialien realisiert.

Jede Umsatzsteuer, die von einer staatlichen Behörde erhoben wird, wird Netto ausgewiesen; ebenso wird der Umsatz abzüglich der Steuer dargestellt.

J) FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSAUFWENDUNGEN. Forschungs- und Entwicklungskosten werden bei ihrer Entstehung als Aufwand erfasst.

K) ERTRAGSTEUERN. Die Gesellschaft wendet die Interpretation FIN NR. 48, Accounting for Uncertainty in Income Taxes („FIN 48“) - eine Interpretation des FAS NR. 109, Accounting for Income Taxes („FAS 109“) seit dem 1. Januar 2007 an. Aktive und passive latente Steuern werden für zukünftige Auswirkungen, die sich aus temporären Differenzen zwischen den im Konzernabschluss zugrunde gelegten Werten für die bestehenden Aktiva und Passiva und den steuerlich angesetzten Werten ergeben, sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen und steuerliche Verlustvorträge, deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit erwartet wird, gebildet. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten. Wertberichtigungen werden gebildet, um den Buchwert eines latenten Steueranspruchs zu reduzieren bis zu dem Umfang, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein ausreichend zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch zu nutzen (siehe Anmerkung 16).

Die Gesellschaft erfasst Zinsen und sonstige Zuschläge im Zusammenhang mit Steuervorteilen als Ertragsteueraufwand.

L) AUSSERPLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN. Die Gesellschaft prüft die Buchwerte ihres Sachanlagevermögens und ihrer immateriellen Vermögensgegenstände mit bestimmbarer Nutzungsdauer sowie ihrer sonstigen langfristigen Vermögensgegenstände auf außerplanmäßigen Abschreibungsbedarf, wenn Ereignisse oder Veränderungen darauf hindeuten, dass der Buchwert dieser Vermögensgegenstände nicht werthaltig ist. Die Werthaltigkeit dieser Vermögensgegenstände wird durch einen Vergleich zwischen dem Buchwert und den diesen Vermögensgegenständen direkt zurechenbaren undiskontierten zukünftigen Zahlungsströmen überprüft. Falls für die Vermögensgegenstände Abwertungsbedarf besteht, wird eine Abwertung auf den niedrigeren Marktwert vorgenommen. Die Gesellschaft nutzt zur Ermittlung des Marktwertes das Discounted-Cashflow-Verfahren oder – sofern angemessen – andere Bewertungsverfahren.

Vermögensgegenstände, die zum Verkauf bestimmt sind, werden mit dem Buchwert oder dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert abzüglich der Kosten der Veräußerung bilanziert. Für diese Vermögensgegenstände werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen vorgenommen, sofern die Veräußerung beabsichtigt ist. Vermögensgegenstände, deren Abgang anders als durch Verkauf erfolgen soll, gelten bis zu ihrem tatsächlichen Abgang als genutzt.

M) KOSTEN DER FREMDKAPITALAUFNAHME. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital anfallen, werden abgegrenzt und über die Laufzeit der zugrunde liegenden Verbindlichkeiten ergebniswirksam verteilt (siehe Anmerkung 9).

N) SELBSTVERSICHERUNGSPROGRAMME. Über das Versicherungsprogramm für Berufs-, Produkt- und allgemeine Haftpflichtrisiken sowie für PKW-Schäden und Arbeitnehmer-Entschädigungsansprüche ist die in Nordamerika ansässige größte Tochtergesellschaft der Gesellschaft teilweise selbst versichert. Die Absicherung aller anderen eingetretenen Schadensfälle übernimmt die Gesellschaft, bis zu einer festgesetzten Schadenshöhe, selbst. Wird diese überschritten, treten andere externe Versicherungen ein. Die im Geschäftsjahr bilanzierten Verbindlichkeiten stellen Schätzungen von zukünftigen Zahlungen für die gemeldeten sowie für die bereits entstandenen, aber noch nicht gemeldeten Schadensfälle dar. Die Schätzungen basieren auf historischen Erfahrungen und dem gegenwärtigen Anspruchsverhalten. Diese Erfahrungen beziehen sowohl die Anspruchshäufigkeit (Anzahl) als auch die Anspruchshöhe (Kosten) ein und werden zur Schätzung der bilanzierten Beträge mit Erwartungen hinsichtlich einzelner Ansprüche kombiniert.

O) VERWENDUNG VON SCHÄTZUNGEN. Die Erstellung von Konzernabschlüssen nach U.S.-GAAP macht Schätzungen und Annahmen durch die Unternehmensleitung erforderlich, die die Höhe der Aktiva und Passiva, die Angabe von Eventualforderungen und -verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie die Höhe der Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

P) RISIKOKONZENTRATION. Die Gesellschaft produziert und vertreibt Erzeugnisse für alle Arten von Dialyse, hauptsächlich für Gesundheitseinrichtungen, in der ganzen Welt. Die Gesellschaft betreibt weiterhin Dialysekliniken, führt klinische Laboruntersuchungen durch und stellt ergänzende medizinische Dienstleistungen bereit. Die Gesellschaft führt laufende Überprüfungen der finanziellen Lage ihrer Kunden durch und verlangt von den Kunden üblicherweise keine Sicherheiten.

Etwa 35 % des erwirtschafteten weltweiten Umsatzes der Gesellschaft im Jahr 2008 (36 % im Jahr 2007) unterliegen den Regularien der staatlichen Gesundheitsprogramme in den USA, „Medicare und Medicaid“, und werden von diesen finanziert und von US-Regierungsbehörden verwaltet. (Siehe Anmerkung 4 für Konzentrationsrisiken aus den Lieferantenbeziehungen).

Q) RECHTSKOSTEN. Die Gesellschaft ist im normalen Geschäftsablauf Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, Gerichtsverfahren und Ermittlungen hinsichtlich verschiedenster Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit (siehe Anmerkung 17). Die Gesellschaft analysiert regelmäßig entsprechende Informationen und bildet die erforderlichen Rückstellungen für möglicherweise aus solchen Verfahren resultierende Verbindlichkeiten einschließlich der geschätzten Kosten für Rechtsleistungen und Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit diesen Rechtstreitigkeiten. Für diese Analysen nutzt die Gesellschaft sowohl ihre interne Rechtsabteilung als auch externe Ressourcen. Die Bildung einer Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten richtet sich nach der Wahrscheinlichkeit eines für die Gesellschaft nachteiligen Ausgangs und der Möglichkeit, einen Verlustbetrag zuverlässig schätzen zu können.

Die Erhebung einer Klage oder die formelle Geltendmachung eines Anspruches, bzw. die Bekanntgabe einer solchen Klage oder der Geltendmachung eines Anspruches, bedeutet nicht zwangsläufig, dass eine Rückstellung zu bilden ist.

R) ERGEBNIS JE STAMMAKTIE UND JE VORZUGSAKTIE. Der Gewinn je Stammaktie und der Gewinn je Vorzugsaktie wurden entsprechend den Vorschriften der U.S.-GAAP auf der Grundlage der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der ausstehenden Stammaktien und Vorzugsaktien für die dargestellten Jahre nach der sogenannten „two class method“ ermittelt. Das Ergebnis je Stammaktie ergibt sich aus dem Konzernjahresüberschuss abzüglich des Vorzugsbetrages der Vorzugsaktien, geteilt durch den gewichteten Durchschnitt der während des Geschäftsjahres im Umlauf befindlichen Anzahl von Stammaktien und Vorzugsaktien. Zur Ermittlung des Ergebnisses je Vorzugsaktie wird der Vorzugsbetrag zu dem Ergebnis je Stammaktie hinzugerechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie enthält die Auswirkung aller potenziell verwässernden Wandel- und Optionsrechte, indem diese behandelt werden, als hätten sich die entsprechenden Aktien während des Geschäftsjahres im Umlauf befunden.

Die Ansprüche im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligung der Gesellschaft (siehe Anmerkung 15) können zu einem Verwässerungseffekt führen.

S) PENSIONEN UND PENSIONSÄHNLICHE VERPFLICHTUNGEN. Seit dem 31. Dezember 2006 wendet die Gesellschaft die Bewertungsvorschriften des Standard Nr. 158, Employers' Accounting for Defined Benefit Pension and Other Postretirement Plans - An Amendment of FASB Statements No. 87, 88, 106, and 132(R) („FAS NR. 158“) an. Die Gesellschaft bilanzierte die Unterdeckung ihrer leistungsorientierten Pensionspläne, die sich aus der Differenz zwischen der Pensionsverpflichtung und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens ergab, als eine Rückstellung. Änderungen des Finanzierungsstatus nach Steuern werden in dem Jahr, in dem sie entstehen, im Kumulierten Übrigen Comprehensive Income (Loss) erfasst. Diese Änderungen setzen sich zusammen aus ungetilgten versicherungsmathematischen Gewinnen oder Verlusten, ungetilgtem Dienstzeitaufwand oder anderen Kosten, die nicht als Bestandteil der Veränderung des Pensionsaufwands berücksichtigt wurden. Anschließend werden die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste und der Dienstzeitaufwand früherer Jahre entsprechend der Ansatz- und Tilgungsvorschriften der Standards im Pensionsaufwand berücksichtigt. Der Bewertungsstichtag der Gesellschaft zur Bestimmung des Finanzierungsstatus ist für alle Pläne der 31. Dezember.

T) AKTIENOPTIONSPLÄNE. Die Gesellschaft wendet im Rahmen des Standards zur aktienbasierten Vergütung FAS NR. 123(R) (revised 2004), Share-Based Payment („FAS 123(R)“) seit dem 1. Januar 2006 die modifizierte prospektive Überleitungsmethode an (siehe Anmerkung 14). Entsprechend dieser Überleitungsmethode sind ab dem Jahr 2006 Personalaufwendungen entstanden, die sich aus den nachfolgenden Beträgen zusammensetzen: (a) Personalaufwendungen für alle aktienbasierten Vergütungen, die zum 1. Januar 2006 bereits gewährt waren, deren Wartezeit jedoch noch nicht abgelaufen ist; sowie (b) Personalaufwendungen für aktienbasierte Vergütungen die nach dem 1. Januar 2006 gewährt wurden; diese basieren auf dem Marktwert am Tag der Gewährung gemäß der neuen Regelungen des FAS 123(R).

U) NEUE VERLAUTBARUNGEN. Am 30. Dezember 2008 verabschiedete das FASB Staff Position Nr. 132r-1, Employers’ Disclosures about Postretirement Benefit Plan Assets (FSP FAS 132R-1). FSP 132R-1 erfordert erweiterte Angabepflichten zu Pensionsfondsvermögen, die im Wesentlichen folgende Bereiche betreffen:

  • in welcher Art Entscheidungen über die Zuteilung von Investitionsmaßnahmen erfolgen, inklusive der Faktoren, die dem Verständnis von Investitionsmethoden und -strategien dienen.
  • die Hauptkategorien der Fondsvermögen
  • die zugrunde liegenden Werte und Bewertungstechniken, die zur Ermittlung des Fondsvermögens zum Marktwert verwendet werden,
  • die Auswirkungen von Marktwert-Bewertung auf Grundlage wesentlicher, unbeobachtbarer Werte (Level 3) zur Ermittlung der Veränderungen des Fondsvermögens in der Periode und
  • wesentliche Risikokonzentrationen des Fondsvermögens.

Die von dieser FSP geforderten Angabepflichten zum Fondsvermögen sind für die Geschäftsjahre, die nach dem 15. Dezember 2009 enden, anzugeben. Bei erstmaliger Anwendung ist die Erfüllung dieser Angabepflichten für frühere Perioden, die zu Vergleichszwecken dargestellt werden, nicht erforderlich. Eine frühere Erfüllung der Angabepflichten der FSP ist erlaubt. Die Gesellschaft wird den Offenlegungsvorschriften des Standards in seinem Konzernabschluss für das am 31. Dezember 2009 endende Geschäftsjahr nachkommen.

Im März 2008 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 161, Disclosures about Derivative Instruments and Hedging Activities – an amendment of FASB Statement No.133 (FAS 161). Der Standard ändert die Offenlegungspflicht für Derivate und Sicherungsgeschäfte. Zu folgenden erweiterten Angaben werden Gesellschaften verpflichtet: (a) auf welche Art und Weise und mit welchem Ziel Derivate eingesetzt werden, (b) die buchhalterische Behandlung von Derivaten und Sicherungsgeschäften gemäß FAS 133 und entsprechender Interpretationen sowie (c) welchen Einfluss Derivate und Sicherungsgeschäfte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage einer Gesellschaft haben. Die Anforderungen des Standards sind erstmals auf Geschäftsjahre und Zwischenabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. November 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung wird empfohlen. Bei erstmaliger Anwendung des Standards wird eine vergleichbare Offenlegung für vorangegangene Zeiträume empfohlen. Die Gesellschaft wendet den Standard ab dem 1. Januar 2009 an und wird die damit einhergehenden Offenlegungsvorschriften im Jahr 2009 implementieren.

Im Dezember 2007 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 160, Noncontrolling Interests in Consolidated Financial Statements – an amendment of ARB No. 51 (FAS 160). Der Standard legt den Rahmen fest für die Berichterstattung über Minderheitsanteile oder Anteile, die nicht dem beherrschenden Einfluss des Mutterunternehmens unterliegen und die einer Muttergesellschaft weder direkt noch indirekt zugerechnet werden können. FAS 160 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2008 beginnen. Eine frühere Anwendung ist nicht gestattet. Die Gesellschaft wendet den Standard ab dem 1. Januar 2009 an und erwartet keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Im Dezember 2007 verabschiedete das FASB den Standard Nr. 141 (revised), Business Combinations (FAS 141(R) ). Der überarbeitete Standard behält die wesentlichen Maßgaben des FAS 141 bei, nach denen die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen nach der Erwerbsmethode zu erfolgen hat und bei jedem Unternehmenszusammenschluss ein Käufer zu ermitteln ist. Der Käufer wird laut FAS 141(R) definiert als das Unternehmen, das im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses die Beherrschung über eine oder mehrere Gesellschaften erlangt. Als Erwerbszeitpunkt wird der Tag definiert, an dem der beherrschende Einfluss auf den Käufer übergeht.

Der Standard legt im Wesentlichen fest, dass die erworbenen Vermögensgegenstände, die übernommenen Verbindlichkeiten sowie der Minderheitenanteil mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt bewertet werden. Alle Eventualforderungen und -verbindlichkeiten sowie das aus Haftungsverhältnissen entstehende Anlagevermögen und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten werden zum Erwerbszeitpunkt angesetzt und mit ihrem Fair Value zum Erwerbszeitpunkt bewertet.

Der Standard ist auf zukünftige Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, deren Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn des Geschäftsjahres liegt, das am oder nach dem 15. Dezember 2008 beginnt. Eine vorzeitige Anwendung ist nicht gestattet. Der Standard tritt gleichzeitig mit dem im Zusammenhang stehenden FAS 160 in Kraft. Die Gesellschaft wendet den Standard ab dem 1. Januar 2009 an.

Im September 2006 verabschiedete das Financial Accounting Standards Board (FASB) Standard Nr. 157, Fair Value Measurements (FAS 157). Der Standard etabliert ein Rahmenkonzept zur Berichterstattung des Fair Values und erweitert die Offenlegungsvorschriften über die Fair Value-Bewertung. fas 157 ist erstmals für Geschäftsjahre und deren Zwischenabschlüsse anzuwenden, die nach dem 15. November 2007 beginnen. Die am 12. Februar 2008 veröffentlichte FASB Staff Position Nr. 157-2 (FSP157-2 ) sieht eine Verschiebung der Anwendung dieses Standards für nicht-finanzielle Vermögensgegenstände und Schulden für Konzernabschlüsse bis zum Geschäftsjahr beginnend am oder nach dem 15. November 2008 und den dazugehörigen unterjährigen Abschlüssen vor. Ausgenommen sind Vermögensgegenstände und Schulden, die regelmäßig (mindestens jährlich) innerhalb des Konzernabschlusses mit dem Zeitwert bewertet bzw. ausgewiesen werden.

Die Gesellschaft wendet diesen Standard seit dem 1. Januar 2008 an, mit Ausnahme der Abschnitte, die durch FSP157-2 geregelt werden.

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